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DIE KREATIVE ALTERNATIVE: CREATIVE COMMONS Drucken

cc.pngJede/r kennt wohl von seinen/ihren Lernunterlagen das Copyright-Zeichen. Wofür steht es? Dieses Zeichen garantiert den nahezu absoluten Schutz der UrheberInnen und schränkt beispielsweise das Kopieren von Bücherausschnitten unter Studierenden und SchülerInnen stark ein.

Dem/Der UrheberIn steht das Recht zu das eigene Werk (Buch, Song, Gemälde ...) zu verwerten. Ob er/sie dieses Recht auch nützt oder nicht ist nebensächlich. Das UrheberInnenrecht entsteht automatisch im Zeitpunkt der Schaffung des Werkes und bleibt ein Leben lang, sogar über den Tod des/der Künstlers/Künstlerin hinaus, bis zu 70 Jahre bestehen. Es handelt sich also um eine starkes Recht welches nur minimal durch die Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt wird (z.B. durch das Zitatrecht).

Zitieren erwünscht, weiterentwickeln unerwünscht

Bestehende Ideen können nicht aufgegriffen, verbessert und weiterentwickelt werden. Die Nutzungsrechte bereits bestehender Idee regelt das UrheberInnenrecht. Nahezu täglich wird das UrheberInnenrecht durch simples Kopieren von Unterlagen, Auszügen aus Lehrbüchern gebrochen. Sollte dies dem/der UrheberIn nicht recht sein und legt er/sie es darauf an, könnten Unterlassungs- und Schadenersatzklagen drohen. Stellt sich die Frage, ob alternative Möglichkeiten existieren, die eine Weiterentwicklung von Ideen ermöglichen? Die klare Antwort: Ja

Mittlerweile bestehen schon viele Möglichkeiten das eigene Werk der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und somit die Weiterentwicklung zu fördern.Eine Möglichkeit bieten die Creative Commons Lizenzen . Creative Commons stellen verschiedene Lizenzbausteine zum Auswählen und Anpassen für das eigene Werk zur Verfügung. So kann eine, dem UrheberInnenrecht sehr ähnliche Lizenz erstellt oder aber das Werk unter eine beinahe copyrightfreie Lizenz gestellt werden.


Folgende Lizenzbausteine stehen zur Verfügung:

 

Namensnennung der Name des/der AutorIn muss genannt werden, dieser Baustein kann nicht verändert werden.
Keine kommerzielle Nutzung hier besteht die Wahlmöglichkeit, die Inhalte für kommerzielle Nutzung freizugeben oder aber eine Einwilligung des/der AutorIn zu verlangen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen Sobald veränderte oder bearbeitete Inhalte veröffentlich werden, darf das Veränderte nur unter der Verwendung identischer Lizenzbedingungen veröffentlicht werden.
Keine Bearbeitung der/die AutorIn kann hier die Bearbeitung oder Veränderung als Gesamtes unterbinden.

 


Die Lizenzen werden in drei Dokumenten angeboten:

Kurzfassung für Laien
Langfassung der Lizenz, als juristischer Volltext und angepasst an die jeweilige Gesetzeslage in einem Land
Metadaten, damit die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird

Die Kurzversion dient lediglich dem besseren Verständnis. Somit kann jede/r BenutzerIn auch ohne juristischen Ausbildung sich die passende Lizenz heraussuchen. Juristisch relevant ist jedoch nur der Volltext.

Die anfängliche Skepsis diesen Lizenzen gegenüber, was die Gültigkeit betrifft wurde bereits durch einige gerichtliche Entscheidungen (zB Niederlande, Deutschland) zerstreut. Somit gibt es nun eine anerkannte Möglichkeit seine Werke auch anderen Personen zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Einschränkungen durch das UrheberInnenrecht sind nicht mehr zwingend, so wie das früher der Fall war.

Weiterführende Links:

www.creativecommons.org
www.creativecommons.at